Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Privatversicherte


Psychotherapie auf rechtlicher Grundlage des Heilpraktiker-gesetzes ist gemäß §15 und § 28 Abs.1 SGB V keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.

Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherun-gen oder einer Beihilfe ist von dem im jeweiligen Tarif versicherten Leistungen abhängig.

Beihilfestellen des öffentlichen Dienstes übernehmen psychotherapeutische Heilpraktiker kosten nicht regelhaft.

Gemäß § 4 Nr.14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit u.a. als Heilpraktiker durchgeführt werden, 

Umsatzsteuer frei.

Selbstzahler/Coaching Kosten


Heilpraktiker Honorare sind gemäß § 630a BGB frei vereinbar.

Mein Honorar obliegt einen Stundensatz zu 60 Min. und wird stundenweise abgerechnet. 

Das Erstgespräch ist kostenfrei.

 

Die Kosten für MPU Coaching sind immer selbst zu bezahlen.

Diese setzen sich aus dem vereinbarten Stundensatz und den Zusatzkosten z. B. Fahrtkosten oder außer Haus Termin und Aktionen zusammen.

Das Erstgespräch ist kostenfrei.

 

Erstgespräche finden in der Regel immer in meiner Praxis statt.